Unser Friedhof – Ort der Ruhe

Der Evangelische Friedhof am Häsenberg in Schwalmtal-Waldniel ist vermutlich in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts außerhalb der ehemaligen Ortsbefestigung angelegt worden. Die Länge der Mauer am Haupteingang gibt einen Eindruck der damaligen Größe wieder. Die Friedhofskapelle wurde 1958 erbaut und 1989 zur heutigen Form umgebaut.

Der Friedhof ist ein wunderbarer, stiller Ort der Besinnung. Alter Baumbestand, viel Grün laden zum Verweilen ein. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie Ihre/n Angehörige/n auf unserem evangelischen Friedhof am Häsenberg beerdigen wollen. Für die Bestattung eines Sarges, beziehungsweise die Beisetzung einer Urne gibt es jeweils unterschiedliche Grabarten.

Reihengrab

Bei Reihengrabstätten können Sie das Nutzungsrecht jeweils nur für ein Einzelgrab erwerben, wobei keine Möglichkeit besteht, eine Grabstätte auszusuchen. Ferner wird ein Reihengrab nur für die Ruhezeit des Verstorbenen zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Außerdem bestehen Einschränkungen bei der Gestaltung, wie beispielsweise Einfassungen nur aus Buchsbaum.

Wahlgrab

Bei Wahlgräbern besteht die Möglichkeit, Nutzungsrechte für ein oder mehrere zusammenhängende Grabstellen zu erwerben. Auch ist eine Bestattung in einem Tiefengrab möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann eine Verlängerung vereinbart werden. Bei der Gestaltung der Grabstätte können Einfassungen auch aus Naturstein gesetzt werden.

Gemeinschaftsfeld

Auch ist die Bestattung/Beisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, das von der Kirchengemeinde gepflegt wird, möglich. Auf diese Grabstätten wird eine einheitliche Grabplatte mit Namen, Geburts- und Sterbedatum gelegt oder eine Namensplatte an einer Stele befestigt. Sie können auch beim Gemeinschaftsfeld wählen, ob Sie das Nutzungsrecht an einem Reihen- oder Wahlgrab erwerben möchten.

Themenfeld

Ferner ist die Beisetzung  von Urnen in einem Wahl-Themenfeld mt besonderer Bepflanzung, z.B. Bodendecker, Rosenstämme, möglich. Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsträgerin. Auch auf diese Grabstätten wird eine einheitliche Grabplatte mit Namen, Geburts- und Sterbedatum gelegt. Anders als bei den Gemeinschaftsfeldern ist es möglich, eine Grableuchte und einen Blumenstrauß in die Nähe der Grabplatte zu stellen.

Vorsorge und Grabpflege

Um Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Ihre Bestattung in Ihrem Sinne abgewickelt wird und die nötigen Geldmittel im Falle des Falles zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Treuhandvertrag „Bestattungsvorsorge“ abzuschließen.

Auch ist es immer schwieriger, für die 30-jährige (Sargbestattung) bzw. 20-jährige (Urnenbeisetzung) Ruhezeit die Pflege Ihres Grabes von Angehörigen vornehmen zu lassen. Wir bieten Ihnen daher auch die Möglichkeit, einen Treuhandvertrag „Grabpflege“ abzuschließen.

Selbstverständlich können Sie auch zu Lebzeiten eine Jahresgrabpflege mit uns vereinbaren, falls Sie nicht in der Lage sind, die Grabpflege selbst vorzunehmen.

Weitere Informationen

Unsere Friedhofssatzung, die Gebührensatzung oder auch eine Info zur Stilllegung von Teilflächen finden Sie – neben weiteren Formularen und Dokumenten – hier in unserem Downloadbereich.

Sie haben weitere Fragen? Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung? Auskünfte zu Grabarten und Kosten erteilt Ihnen gern unsere Mitarbeiterin Petra Weber. Sie erreichen sie dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Bei allen anderen Fragen zu Trauerfeiern, Bestattungsterminen und seelsorglicher Begleitung sind unsere Pfarrer Ihre Ansprechpartner.