Sozialstundenbegleitung
Jungen Menschen von 14 bis 21 Jahren aus dem Gebiet unserer Gemeinde, die straffällig geworden sind, bieten wir Hilfe bei der Möglichkeit einer Resozialisierung.
Nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch den Kreis Viersen, Jugendgerichtshilfe, erfolgt ein Erstgespräch. Dabei werden die Konditionen der Strafstunden/ Sozialstunden und die ersten Termine besprochen. Nach Wahrung / Erledigung aller Auflagen ergeht ein Erhebungsbogen an den Kreis Viersen, Jugendgerichtshilfe. Während der Dauer werden die Jugendlichen / jungen Erwachsenen in Gesprächen betreut.Es wird versucht, eine Anbindung an das Leben der Gemeinde (durch unsere Jugendzentren Flashmop oder Effa) herzustellen. Die Zusammenarbeit existiert seit 1991. Sie fand ihren Ursprung in der Netzwerkarbeit der sozial- oder diakonisch Tätigen in Schwalmtal / Niederkrüchten.
